Krankengymnastik bei zentralen Bewegungsstörungen


Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluß der Hirnreife als Einzelbehandlung

(Position 1 f)

Definition:
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentralen Störungen

und peripheren Störungen Leistungen:
Die Leistungen umfassen insbesondere die unter den Positionen 1 a, 1 b genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath, Vojta, PNF u.a. Nur abrechenbar bei Nachweis über einen abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern anerkannten Weiterbildungslehrgang von mindestens 120 Stunden nach Bobath, Vojta, PNF, Fachphysiotherapeut für infantile Zerebralparesen, Fachphysiotherapeut für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte.

Behandlungsdauer:

Richtwert 25 bis 35 Minuten


KG-Praxis Schulte Krankengymnastik allgemein Michael Schulte privat Digitale Fotographie
Linksammlung Medizin Linksammlung

Michael Schulte webmaster@mschulte.de
Copyright © 1996, all rights reserved