Krankengymnastik bei zentralen Bewegungsstörungen
Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluß der Hirnreife als Einzelbehandlung
(Position 1 f)Definition:
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentralen Störungenund peripheren Störungen
- nach Schädel-Hirntrauma
- nach Apoplexie
- bei Multipler Sklerose
- bei Funktionsstörungen durch fortgeschrittene Amyothrophische Lateralsklerose (ALS)
- bei Morbus Parkinson
- bei Querschnittslähmung
Leistungen:
- bei Muskeldystrophie
- bei Querschnittslähmung
- bei MMC (Meningomyelocele)
- bei komplexen schweren peripheren-neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen)
- bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße.
Die Leistungen umfassen insbesondere die unter den Positionen 1 a, 1 b genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath, Vojta, PNF u.a. Nur abrechenbar bei Nachweis über einen abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern anerkannten Weiterbildungslehrgang von mindestens 120 Stunden nach Bobath, Vojta, PNF, Fachphysiotherapeut für infantile Zerebralparesen, Fachphysiotherapeut für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte.Behandlungsdauer:
Richtwert 25 bis 35 Minuten
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