Krankengymnastik


Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage, einschließlich der erforderlichen Massage als Einzelbehandlung

(Position 1a/1b)

Definition:
Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfaßt, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie

  1. unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits,
  2. mit bewußter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems,
  3. der Förderung der sensomotorisohen Funktionen, anerkannt sind.
Das therapeutische Vorgehen mit Krankengymnastik ist angezeigt bei

Leistungen:

Angepaßt an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden Behandlungziele anzustreben: Behandlungsdauer:

Richtwert 15 - 25 Minuten.


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