Krankengymnastik
(Definition des VDAK)


Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.

Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerläßlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Krankengymnasten/Physiotherapeuten.

Die Durchführung krankengymnastischer Behandlungsma‡nahmen ist nur möglich, wenn sich der Behandler zuvor über die Inhalte der ärztlichen Verordnung hinaus einen Überblick über den Zustand des Patienten auf der Grundlage des krankengymnastischen Befundes zur Entwicklung eines differenzierten Therapieplanes verschafft hat. Das therapeutische Vorgehen wird bestimmt durch die Diagnose und die Verordnung des Arztes. Die Auswahl der Behandlungstechniken im Rahmen des verordneten Heilmittels und die Anwendungsdauer am Patienten erfolgt unter der Berücksichtigung der Reaktionslage des Patienten.

Die Krankengymnastik umfaßt immer auch


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