Definition der Krankengymnastik


Die Krankengymnastik als Bestandteil ärztlich verordneter physikalischer Therapie nutzt Bewegung - vornehmlich die Eigentätigkeit des Patienten - zu Heilungszwecken. Prophylaktische, therapeutische und rehabilitative Ziele sind Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich oder die Schulung von Ersatzfunktionen bei nicht rückbildungsfähigen Störungen. Zwingende Voraussetzung für die Behandlung ist der krankengymnastische Befund. Der auf die Krankheit und die Person des Patienten bezogen ist. Die angewandten Verfahren sind spezielle krankengymnastische Techniken, für den Kranken dosierte Bewegungsformen aus Sport und Gymnastik für Gesunde sowie Bewegungsabläufe aus den Alltagsbewegungen. Lern-, Übungs- und Trainingsprinzipien zur schadlosen Leistungssteigerung wurden aus den Leibeserziehung, dem Sport und der Sportmedizin übernommen. Andere Verfahren der physikalischen Therapie wie Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie u. a. werden - wenn erforderlich - ergänzend und unterstützend kombiniert. Die krankengymnastische Behandlungssituation - ob Einzel- oder Gruppenbehandlung - ist gekennzeichnet durch die personelle Begegnung von Behandler und Patient.

Entnommen aus: Grundlagen der Krankgymnastik I, Georg Thieme Verlag Stuttgart


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