Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung

Definition:
Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach Bobath, Vojta, PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.

Therapeutische Wirkung:

Schädigungen/Funktionsstörungen:

Therapieziel:

Leistungen:

Regelbehandlungszeit:

Weiterbildungsnachweis:
Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von:

Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.


Quelle: Rahmenvertrag VDAK, in der Fassung vom 01. Januar 2008