Was ist Krankengymnastik

Die Krankengymnastik als Bestandteil ärztlich verordneter physikalischer Therapie nutzt Bewegung - vornehmlich die Eigentätigkeit des Patienten - zu Heilungszwecken. Prophylaktische, therapeutische und rehabilitative Ziele sind Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich oder die Schulung von Ersatzfunktionen bei nicht rückbildungsfähigen Störungen.

Zwingende Voraussetzung für die Behandlung ist der krankengymnastische Befund. Der auf die Krankheit und die Person des Patienten bezogen ist. Die angewandten Verfahren sind spezielle krankengymnastische Techniken, für den Kranken dosierte Bewegungsformen aus Sport und Gymnastik für Gesunde sowie Bewegungsabläufe aus den Alltagsbewegungen. Lern-, Übungs- und Trainingsprinzipien zur schadlosen Leistungssteigerung wurden aus den Leibeserziehung, dem Sport und der Sportmedizin übernommen.

Andere Verfahren der physikalischen Therapie wie Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie u. a. werden - wenn erforderlich - ergänzend und unterstützend kombiniert.

Die krankengymnastische Behandlungssituation - ob Einzel- oder Gruppenbehandlung - ist gekennzeichnet durch die personelle Begegnung von Behandler und Patient.

Entnommen aus: Grundlagen der Krankgymnastik I, Georg Thieme Verlag Stuttgart



Krankengymnastik 
(Definition des VDAK)

Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z. B. der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane sowie der inneren Organe und des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken zur Verbesserung der passiven Beweglichkeit, der Muskeltonusregulierung sowie zur Kräftigung und Aktivierung geschwächter Muskulatur oder dienen der Behandlung von Folgen psychischer/psychophysischer Störungen im Bereich der Bewegungsorgane.

Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten (Eigenübungsprogramm) sowie die Schulung des Patienten und ggf. der betreuenden Person im Gebrauch seiner Hilfsmittel sind Bestandteil der Leistung.

Vorbereitende und ergänzende Maßnahmen der physikalischen Therapie können in Kombination zur Erreichung eines Therapiezieles zur Anwendung kommen.


Quelle: Rahmenvertrag VDAK, in der Fassung vom 01. Januar 2008